Pünktlich zur ersten Hitzewelle: Ab Dienstag darf sich die Schulgemeinschaft über Lockerungen der Corona-Regeln freuen. Die Schutzmasken dürfen von Schüler_innen wie Lehrkräften abgenommen werden, wenn sie ihren Arbeitsplatz eingenommen haben. Wichtig: In den Pausen sowie beim Bewegen durch das Gebäude gilt weiterhin Maskenpflicht.

Lesen Sie hier die am Samstag durch das zuständige Ministerium veröffentlichte Information im Wortlaut:

Die Maskenpflicht im Unterricht für die Sekundarstufe fällt

Das bedeutet, dass in den Klassenräumen während des Unterrichts, wenn die Plätze eingenommen sind, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden müssen. Das gilt sowohl für Pädagog/inn/en als auch für Schüler/innen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist ein MNS zu tragen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen MNS tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Pädagog/inn/en können dies aber auch für bestimmte Situationen anordnen.

Weitere Informationen sowie die dazugehörige Verordnung finden Sie hier.