Mit dem heutigen Tag beendeten die Mitglieder der Schulgemeinschaft der Praxis-HAK Völkermarkt die dreiwöchige Sicherheitsphase zum Schulbeginn. Ab kommender Woche gelten damit entsprechend den Vorgaben des BMBWF neue Regelungen, wer sich regelmäßigen Testungen zu unterziehen hat.

Die Bildungsdirektion für Kärnten informiert darüber in einem aktuellen Schreiben. Zu den Testungen wird festgehalten:

Alle Schüler/innen, die nicht geimpft und nicht genesen sind und somit keinen Nachweis gemäß § 4 Z 2, Z 3 oder Z 5 C-SchVO 2021/22 erbringen, werden verpflichtend dreimal wöchentlich getestet (zweimal mittels anterio-nasalem Antigen-Schnelltest, einmal mittels PCR-Test, wenn keine hinreichend begründbaren Hindernisse entgegenstehen).

In diesem Zusammenhang sind zwei Dinge besonders zu beachten:

  • Die nachweisliche Genesung infolge einer Infektion führt 180 Tage lang zur Befreiung von den Testungen.
  • Ein Antikörpernachweis befreit nicht von der Teilnahme an den Testungen.

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