Die Neue Oberstufe (NOST)

Gilt für Klasse mit Eintritt in die Modularisierung vor 2021

Semester für Semester dem Abschluss entgegen

Schüler_innen, die die 10. Schulstufe (2. Klasse Handelsakademie bzw. 2. Klasse Handelsschule) vor dem Schuljahr 2021/22 erreicht haben, befinden in der Neuen Oberstufe (NOST). Damit erhalten sie am Ende eines jeden Semesters ein vollwertiges Zeugnis und damit nicht wie zuvor im Februar nur eine Schulnachricht.

Dieses Modell beruht auf folgenden pädagogisch-didaktischen Grundpfeilern:

  • Verdichtung der Lernaktivität

    Kleinere Lernpakete – effektiveres Weiterentwickeln

  • Semestrierung

    Vorbereitung auf das Hochschulsystem

  • Fundament

    Positiver Abschluss eines jeden Semesters notwendig

  • Eigenverantwortung

    Stärkere Verantwortung für die Lernfortschritte

NOST oder SOST?

Klassen, die im Schuljahr 2021/2022 in die modularisierte Oberstufe eingetreten sind, befinden sich in der Semestrierten Oberstufe (SOST). Hierfür gelten abweichende Regelungen – mehr dazu hier.

Wichtig:
Mit dem Schuljahr 2022/2023 ist die Praxis-HAK Völkermarkt aus der Modularisierung ausgestiegen. Alle nachfolgenden Klassen betreffen die Regeln der semestrierten Oberstufe nicht mehr.

Negative Beurteilung – und dann?

Wird in der Semestrierten Oberstufe ein Semester negativ abgeschlossen, ist in den folgenden zwei Semestern eine Semesterprüfung abzulegen. Bereits zuvor besitzen Schüler/innen die Möglichkeit, die Individuelle Lernbegleitung in Anspruch zu nehmen.

Wichtige Informationen zu den Semesterprüfungen in der NOST auf einen Blick:

  • Schriftliche An- und Abmeldung zur Prüfung

    Innerhalb der vorgesehenen Fristen bei der Klassenvorständin/beim Klassenvorstand

  • Prüfungsantritte

    drei; pro Prüfungstag maximal zwei Prüfungen

  • Inhalte

    Lehrplanbereiche, die am Beiblatt zum Semesterzeugnis ausgewiesen werden

  • Dauer

    In „Schularbeitsfächern“ mündlich oder schriftlich beziehungsweise mündlich und schriftlich, schriftlich in der Dauer der Schularbeit; in „Nicht-Schularbeitsfächern“ mündlich (15 bis 30 Minuten)

Wird die Semesterprüfung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums absolviert, resultiert daraus eine sogenannte „Parkplatzprüfung“ (maximal drei Prüfungen). Diese ist zwischen der Notenkonferenz der fünften Klassen und der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung abzulegen.

Ein Aufsteigen in die nächste Schulstufe ist mit zwei negativen bzw. nicht beurteilten Modulen möglich. Im Falle einer Klassenwiederholung bleiben positiv beurteilte Leistungen erhalten.