Die Semestrierte Oberstufe (SOST)

Gilt für Klasse mit Eintritt in die Modularisierung ab 2021

Semester für Semester dem Abschluss entgegen

Ab der 10. Schulstufe (2. Klasse Handelsakademie bzw. 2. Klasse Handelsschule) befinden sich die Schüler_innen ab dem Schuljahr 2021/22 in der Semestrierten Oberstufe (SOST). Damit erhalten sie am Ende eines jeden Semesters ein vollwertiges Zeugnis und damit nicht wie zuvor im Februar nur eine Schulnachricht.

Dieses Modell beruht auf folgenden pädagogisch-didaktischen Grundpfeilern:

  • Verdichtung der Lernaktivität

    Kleinere Lernpakete – effektiveres Weiterentwickeln

  • Semestrierung

    Vorbereitung auf das Hochschulsystem

  • Fundament

    Positiver Abschluss eines jeden Semesters notwendig

  • Eigenverantwortung

    Stärkere Verantwortung für die Lernfortschritte

NOST oder SOST?

Wichtig: Klassen, die vor 2021 in die modularisierte Oberstufe eingetreten sind, befinden sich in der Neuen Oberstufe (NOST). Hierfür gelten abweichende Regelungen – mehr dazu hier.

Negative Beurteilung – und dann?

Wird in der Semestrierten Oberstufe ein Semester negativ abgeschlossen, ist zum Termin der Wiederholungsprüfungen am Beginn des Unterrichtsjahres eine Semesterprüfung abzulegen. Bereits zuvor besitzen Schüler/innen die Möglichkeit, die Individuelle Lernbegleitung in Anspruch zu nehmen.

Wichtige Informationen zu den Semesterprüfungen in der SOST auf einen Blick:

  • Schriftliche An- und Abmeldung zur Prüfung

    Innerhalb der vorgesehenen Fristen bei der Klassenvorständin/beim Klassenvorstand

  • Zeitpunkt der Prüfung

    Semesterprüfungen im Rahmen der SOST finden an den Tagen der Wiederholungsprüfungen am Beginn des Unterrichtsjahres statt

  • Möglichkeit der Antritte

    An den Tagen der Wiederholungsprüfungen darf pro Prüfungstag maximal zu zwei Prüfungen angetreten werden; ein einmaliges Wiederholen einer Prüfung ist innerhalb von vier Wochen möglich

  • Inhalte

    Lehrplanbereiche, die am Beiblatt zum Semesterzeugnis ausgewiesen werden

  • Dauer

    In „Schularbeitsfächern“ mündlich oder schriftlich beziehungsweise mündlich und schriftlich, schriftlich in der Dauer der Schularbeit; in „Nicht-Schularbeitsfächern“ mündlich (bis 30 Minuten)

Ein Aufsteigen in die nächste Schulstufe ist mit einem negativen bzw. nicht beurteilten Modul möglich, wenn dieses nicht schon einmal negativ beurteilt wurde. Im Falle einer Klassenwiederholung bleiben alle zumindest mit Befriedigend beurteilten Leistungen erhalten.